Jan Keller +4915732642213    Jugendsportleiter
              
                     

Die Frischlinge

In unserer Jugendabteilung können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole teilnehmen. Die Jugendabteilung wird durch unseren erfahrenen Schützenbruder Jan Keller sowie weitere kundige Helfer altersgerecht betreut. Mit unserem Lichtpunktgewehr dürfen auch Teilnehmer ab 6 Jahren Ihr können unter Beweis stellen.
In unserem Verein wird sehr darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendlichen altersgerecht, Schritt für Schritt an den konzentrationsfördernden Schießsport herangeführt werden. Begonnen wird mit dem aufgelegten Gewehr zu schießen, um die richtige und sichere Bedienung des Gewehres kennen zu lernen. Viel Wert legen wir auf das Erlernen eines verantwortungsbewussten Umgang mit der Waffe.
Sind die Grundkenntnisse vorhanden, erfolgt das Training des Stehend- und Liegendanschlags.
Das Training findet jeden Samstag ab 14:00 Uhr statt.
Bei der ersten Teilnahme der Kinder und Jugendlichen bitten wir um die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten, damit die versicherungstechnischen Formalitäten abgeklärt werden können.

ANSCHÜTZ    unser Trainingsgerät Laser Power Biathlon
Mit dieser Anlage können Vereine Jugendliche auch unter 12 Jahren für den Schießsport gewinnen. Da dieses Gewehr mit einem Laser der Klasse 1 betrieben ist, unterliegt es nicht den Einschränkungen des Waffengesetzes. Die Anlage ist schnell und einfach aufzustellen und eignet sich daher auch hervorragend für öffentliche Veranstaltungen außerhalb des Vereinsschießstandes. Technische Daten: Rechts- Links Buchenschaft mit nur 2,2 kg. Dioptervisierung und Druckpunktabzug. Biathlonziel mit 5 elektronischen Trefferscheiben mit Fernbedienung

               
                                          
Schießen/Altersgrenzen (§ 27) Waffenrecht


Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
• ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
• ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kal. 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.

Share by: